Die Arbeitslosenquote im Pflegeberuf in Deutschland ist traditionell niedrig. Im Jahr 2009 waren insgesamt 16 691 Personen (in der Gruppe der Krankenschwestern, Unfallsanitäter und Hebammen) arbeitslos, während diese Zahl 2013 auf 12 277 Personen zurückging. Gesetzlich geregelte Arbeitszeiten für Krankenhausangestellte ohne Pausen sind nach dem Tarifvertrag auf 38,5 bis 40 Stunden pro Woche festgelegt (Tarif) je nach Bundesland (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, 2012a). Insgesamt arbeiten Pflegekräfte in Deutschland rund 8-Stunden-Schichten ohne eine halbe Stunde Pause für Lebensmittel und inklusive einiger kleiner Pausen dazwischen. Bis 2018 legte die deutsche Landesverordnung nur allgemeine Richtlinien für das Krankenhauspersonal fest. So verlangte das Krankenhausfinanzierungsgesetz nur die Erbringung von medizinischen, pflegerischen und hebammenärztlichen Leistungen ohne weitere Spezifikation (Simon, 2008). Aufgrund der seit mehr als 15 Jahren schlechten Personalsituation in vielen Krankenhäusern wurden jedoch im Januar 2019 endlich Mindestpersonalregelungen für die Bereiche der Krankenhausversorgung umgesetzt, in denen Patienten einem hohen Risiko ausgesetzt sind, nämlich Intensivstationen, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Diese Mindestbesetzung summiert sich als die maximale Anzahl von Patienten pro Krankenschwester und wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. Dementsprechend waren die Selbstregulierungsstellen von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, bis Ende Juni 2018 die Mindesthöhe für das Personal der Krankenschwestern zu vereinbaren. Sollte es zu einer Einigung über Mindestniveaus kommen, muss das Gesundheitsministerium diese Entscheidung bis Ende Dezember 2018 treffen (Bundesgesundheitsministerium, 2018). Darüber hinaus verlangt der Gemeinsame Bundesausschuss die Einhaltung bestimmter Richtlinien für das Pflegepersonal für einige spezifische Krankenhausbereiche, wie Neonatologie, pädiatrische Onkologie, pädiatrische und pädiatrische Herzchirurgie sowie für Krankenhauseinheiten, die Patienten mit Abdominalaortenaneurysm betreuen. Nach diesen Leitlinien sollten mindestens 40 % des Pflegepersonals auf den Neugeborenen-Intensivstationen in Krankenhäusern der Stufe 1 (Perinatalzentren für Patienten mit dem höchsten Risiko) Kinderkrankenschwestern mit Spezialisierung auf pädiatrische Intensivmedizin sein. Eine Alternative zu einem abgeschlossenen Hochschulabschluss wäre eine mindestens fünfjährige Erfahrung auf einer Neugeborenen-Intensivstation.
Die gleichen Anforderungen gelten für das Pflegepersonal in Kinder- und Pädiatrie-Zentren für Herzchirurgie. Für Neugeborenen-Intensivstationen der Level-2-Krankenhäuser (Zwischenversorgung für Patienten mit hohem Risiko) und pädiatrische Onkologiezentren sollte die Zahl der Krankenschwestern mit den oben genannten Qualifikationen mindestens 30 % des gesamten Pflegepersonals betragen. Ein weiterer Faktor für die Höhe Ihres Gehalts ist Ihr Arbeitgeber.