Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) wird jährlich am 1. Januar eines jeden Jahres von der Regierung auf der Grundlage unverbindlicher Beratung durch eine unabhängige Sachverständigengruppe und nach förmlicher Konsultation mit den Sozialpartnern angepasst. Sie wird an die Inflation (ohne Berücksichtigung von Tabak) für Haushalte gekoppelt, die zum Quintil des niedrigsten verfügbaren Einkommens gehören. Die Hälfte des Kaufkraftzuwachses des durchschnittlichen Stundenlohns für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer wird zum Ergebnis hinzukommen. Wenn die Inflation im Laufe des Jahres 2 % übersteigt, wird der SMIC automatisch angepasst. Darüber hinaus kann die Regierung jederzeit beschließen, den Mindestlohn über den berechneten Satz hinaus zu erhöhen. Es ist verboten, Arbeitnehmer unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu bezahlen, obwohl tariflich vereinbarte Mindestlöhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn bleiben. Das SMIC gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von jungen Arbeitnehmern in DerLehre oder staatlich subventionierten Arbeitsverträgen, die einen ermäßigten Mindestlohn erhalten. Der Arbeitsvertrag eines arbeitnehmers, der krankheitsbedingt im Urlaub ist, gilt als ausgesetzt.
Krankheitsbedingte Abwesenheit kann nicht die Grundlage für eine Kündigung sein. Im Falle eines verlängerten oder wiederholten Urlaubs kann der Arbeitgeber jedoch (unter bestimmten Voraussetzungen) berechtigt sein, den Arbeitsvertrag zu kündigen, weil die Abwesenheit des Arbeitnehmers das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens behindert und das Unternehmen folglich verpflichtet ist, den Arbeitnehmer dauerhaft zu ersetzen. Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt während seiner Abwesenheit weiterhin, wenn er bestimmte Bedingungen des Arbeitsgesetzbuches oder des geltenden Tarifvertrags erfüllt, wenn er günstiger ist. Während der Krankheit, nach einer dreitägigen Nachfrist, werden die Gehälter von der nationalen Krankenversicherung bezahlt. Die Gehaltserhöhung wird bei der Berechnung einer zusätzlichen Prämie, die im geltenden Tarifvertrag (CBA) festgelegt ist, nicht berücksichtigt und in den Gehaltsabrechnungen als „Vereinbarung 2019 bis 2020“ dargestellt. Gemäß der Vereinbarung dürfen die zusätzlichen Zahlungen für die CBA, die Dienstalters- und die Anwesenheitsprämie nicht in ihre Berechnungsgrundlage einbezogen werden: a) die Gehaltserhöhung; b) die Erhöhung durch die Executive Order Nr. 14/2020. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zu einem obligatorischen Verhandlungsgrund geworden, eine Verpflichtung, die jetzt mit einer Geldstrafe von bis zu 1 % des gesamten Lohnbetrags einhergeht, wenn sie nicht eingehalten wird (Arbeitsgesetzbuch, L2242-8).
In großen Unternehmen wurden wichtige Vereinbarungen getroffen. Die 2008 verabschiedeten neuen Rechtsvorschriften über Tarifverhandlungen ermöglichen es, dass Betriebsvereinbarungen vom Grundsatz der Begünstigung abweichen, schließt jedoch ausdrücklich die auf sektoralen Ebenen ausgehandelten Mindestlöhne aus.