Der OVB berichtet: „Der Bundestag verabschiedet zwei Gesetze, um Planungen verschiedener Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Klagerechte werden eingeschränkt.“
„Am Freitag hat der Bundestag dazu zwei neue Gesetze verabschiedet. Mit dem Gesetz Nummer 1 sollen Verfahren für Ersatz-Neubauten schlanker werden. So sollen Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen finanziell entlastet werden, weil sich künftig Bund, Bahn und Land die Kosten teilen. Und bei Ersatzneubauten, etwa Behelfsbrücken, entfallen Genehmigungsverfahren.
Gesetz Nummer 2: Der Bundestag soll acht Schienen- und fünf Wasserstraßenprojekte per Gesetz genehmigen können.
Bislang entscheidet bei Bahnprojekten das für seine notorische Langsamkeit bekannte staatliche Eisenbahnbundesamt (EBA) über die Genehmigung. Der Bundestag hat jetzt exemplarisch Projekte ausgewählt, bei denen es schneller gehen soll. Darunter sind mit der Bahnstrecke München-Mühldorf und der Trasse Hof-Marktredwitz-Regensburg auch zwei bayerische Projekte. Beide sind für den Güterverkehr wichtig, aber großteils eingleisig und nicht elektrifiziert.
Die Genehmigung der Planfeststellung trifft in diesen Fällen jetzt nicht mehr das EBA, sondern per Beschluss der Bundestag. Der Unterschied: Gegen die EBA-Entscheidung kann jeder Betroffene klagen. Gegen einen Beschluss des Bundestags vorzugehen, ist weit schwieriger.“
Hier zum ausführlichen Artikel des OVB